Presseerklärung der FAU-IAA Berlin:
Basisgewerkschaft: Verboten!
FAU Berlin darf sich nicht mehr Gewerkschaft nennen.
Der Freien ArbeiterInnen Union Berlin (FAU) wurde am 11.12.2009 per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Berlin verboten, sich als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Dies ist der Höhepunkt einer Reihe von Versuchen der "Neuen Babylon Berlin GmbH" juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen.
Ohne mündliche Verhandlung folgte das Landgericht der Argumentation der Gegenseite, der FAU Berlin sei bereits im Oktober vom Arbeitsgericht der Gewerkschaftsstatus aberkannt worden. In diesem Urteil wurde der FAU Berlin zwar der Boykott des Kinos untersagt, die Gewerkschaftseigenschaft stand indes nicht zur Disposition.





